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1. Steuerliche Förderung nach §35c EStG – Einfach & direkt absetzbar

Die einfachste Möglichkeit, Ihre Dämmmaßnahme fördern zu lassen, ist über die steuerliche Förderung für selbstgenutzte Wohngebäude. Sie benötigen dafür keinen Energieberater.

Was wird gefördert?

  • Dämmung von Dach, Wänden oder Geschossdecken
  • Fachplanung und Baubegleitung (z. B. durch Handwerksbetriebe)

Wie viel wird gefördert?

  • 20 % der Kosten können direkt von der Einkommenssteuer abgesetzt werden
  • Maximal 40.000 € pro Wohnobjekt
  • Verteilung: 7 % im ersten Jahr, 7 % im zweiten, 6 % im dritten Jahr
  • Fachplanung & Baubegleitung: 50 % direkt absetzbar

Voraussetzungen:

  • Ihr Gebäude ist mindestens 10 Jahre alt
  • Sie sind Eigentümer und wohnen selbst im Haus
  • Die Maßnahme wird von einem Fachbetrieb ausgeführt
  • Sie legen dem Finanzamt eine Bescheinigung über die Maßnahme vor

Vorteil: Keine Antragstellung im Vorfeld nötig. Die Förderung erfolgt über Ihre Steuererklärung.

Quelle: Energiewechsel.de – Steuerliche Förderung

2. BAFA-Zuschuss – Förderung für Einzelmaßnahmen

Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Sie Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle fördern lassen – etwa die Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Kellerdecken oder Geschossdecken.

Wie viel wird gefördert?

  • 15 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten
  • Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP): +5 % Bonus = 20 % insgesamt
  • Bis zu 60.000 € Investitionsvolumen pro Wohneinheit
  • Maximal also 12.000 € Förderung pro Einheit

Wichtig: Für den BAFA-Zuschuss benötigen Sie die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) aus der dena-Expertenliste.

Quelle: BAFA – Gebäudehülle

3. KfW-Förderung – Kredite & Tilgungszuschüsse

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet verschiedene Programme zur Förderung energieeffizienter Gebäude.

Option 1: Sanierung zum Effizienzhaus

  • Zinsgünstiger Kredit (bis 150.000 € pro Wohneinheit)
  • Tilgungszuschuss von bis zu 45 %
  • Ideal bei umfassenden Sanierungen (Heizung, Fenster, Dämmung etc.)

Option 2: Ergänzungskredit

  • Für Haushalte mit niedrigem Einkommen
  • Kann mit BAFA-Zuschüssen kombiniert werden
  • Bis zu 120.000 € mit Zinsvorteil

Wichtig: Auch hier ist ein Energieeffizienz-Experte zwingend erforderlich.

Quelle: KfW – Bundesförderung für effiziente Gebäude

Welche U-Werte müssen erreicht werden?

Damit Ihre Dämmmaßnahme förderfähig ist, müssen bestimmte U-Werte (Wärmedurchgangskoeffizienten) eingehalten werden.

Bauteil GEG-Mindestwert Für Förderung erforderlich
Außenwand 0,24 W/(m²K) 0,20 W/(m²K)
Schrägdach / Flachdach 0,20 W/(m²K) 0,14 W/(m²K)
Kellerdecke / Bodenplatte 0,30 W/(m²K) 0,25 W/(m²K)

Tipp: Unsere Dämmstoffe erfüllen problemlos die Werte für die Förderung. Wir beraten Sie gern individuell dazu.

Lassen Sie sich von Pluimers beraten!

Unsere Fördermittel-Experten prüfen mit Ihnen gemeinsam, welche Zuschüsse oder steuerlichen Vorteile für Ihre Dämmmaßnahme möglich sind. Wir übernehmen auf Wunsch die Kommunikation mit Energieberatern, bereiten die nötigen Unterlagen vor und sorgen dafür, dass Sie das Maximum aus Ihrem Fördertopf herausholen.

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